Angaben zu gewerblichen Anlagen, die keiner
immissionsschutzrechtlichen Genehmigung bedürfen,
gemäß § 7 Absatz 2 LBOVVO

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Amt für Baurecht, Naturschutz und Bevölkerungsschutz

07231 308-9227
baurechtsamt@enzkreis.de
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Online-Formular
Bauherrschaft und betreibende Person
Baugrundstück und Bauvorhaben
Tätigkeit und Beschäftigte
Sozialanlagen und technische Einrichtungen
Einwirkung, Betreibszeiten und Abfälle
Gefahrenstoffe
Abwasser
Zusammenfassung
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Datenschutzerklärung für den digitalen Antrag

Online-Formular

Das Online-Formular ist eine ergänzende Bauvorlage zu einem baurechtlichen Verfahren und kein eigenständiger Bauantrag. Es ist nur für gewerbliche Anlagen bestimmt, die keiner immissionsschutzrechtlichen Genehmigung bedürfen. Benötigt das Vorhaben eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung, ist dieses Formular nicht einschlägig.

Bauherrschaft
Betreibende Person der Arbeitsstätte
Baugrundstück und Bauvorhaben
Gewerbliche Tätigkeit / Branche

Bitte keine Sammelbegriffe, also beispielsweise nicht "Dienstleistungen, sondern zum Beispiel Versicherungsbüro" oder ähnliches

Zahl der Beschäftigten

Wie viele Arbeitskräfte werden beschäftigt?

z. B. pro Schicht

Sozialanlagen

(siehe Bauzeichnungen)

Besondere Maschinen, Geräte und technische Einrichtungen

ggf. Maschinenaufstellungsplan beilegen

Einwirkungen auf die Beschäftigten und / oder Nachbarschaft
Gefahrstoffe

Angaben zur Gefahrenklasse (z.B. 2.6 entzündbare Flüssigkeiten, 3.1 akute Toxizität etc.) und zu den Gefahrenhinweisen (H-Sätze) nach Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) bzw. Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP-Verordnung) sowie zur Wassergefährdungsklasse (WGK) nach der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) sind den Sicherheitsdatenblättern der Gefahrstoffe zu entnehmen.

Angaben zur Gefahrenklasse (z.B. 2.6 entzündbare Flüssigkeiten, 3.1 akute Toxizität etc.) und zu den Gefahrenhinweisen (H-Sätze) nach Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) bzw. Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP-Verordnung) sowie zur Wassergefährdungsklasse (WGK) nach der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) sind den Sicherheitsdatenblättern der Gefahrstoffe zu entnehmen.

Angaben zur Gefahrenklasse (z.B. 2.6 entzündbare Flüssigkeiten, 3.1 akute Toxizität etc.) und zu den Gefahrenhinweisen (H-Sätze) nach Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) bzw. Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP-Verordnung) sowie zur Wassergefährdungsklasse (WGK) nach der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) sind den Sicherheitsdatenblättern der Gefahrstoffe zu entnehmen.

Angaben zur Gefahrenklasse (z.B. 2.6 entzündbare Flüssigkeiten, 3.1 akute Toxizität etc.) und zu den Gefahrenhinweisen (H-Sätze) nach Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) bzw. Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP-Verordnung) sowie zur Wassergefährdungsklasse (WGK) nach der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) sind den Sicherheitsdatenblättern der Gefahrstoffe zu entnehmen.

Abwasser
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