Die Rechnungen sind beizufügen. Die Belege sind nach Gewerken oder Bauteilen zu ordnen (z.B. Einbau Zentralheizung) und laufend zu nummerieren. Skonti und sonstige Abzüge sind vom Rechnungsbetrag abzusetzen.
Es sind vor allem die Schlussrechnungen vorzulegen. Abschlagsrechnungen stellen keinen ausreichenden Nachweis für die Bescheinigung dar. In der Schlussrechnung sind alle durchgeführten Arbeiten mit den jeweils darauf entfallenen Kosten aufzulisten.